Ihre 5 Rechte im Kfz-Schadenfall

Die aktuelle OneCrash-Seite enthält bereits fünf Rechte, darunter den Anspruch auf eine unabhängige Begutachtung und Ersatz des Fahrzeugschadens. Ich würde daraus eine eigene, übersichtlichere Informationsseite machen:

1. Kfz-Gutachter Ihres Vertrauen

Als Geschädigter können Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, um Beweise zu sichern und den Schaden zu ermitteln. Dies gilt auch, wenn der Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits einen Gutachter eingesetzt hat. Die Kosten für ein solches Gutachten sind erstattungspflichtig und werden in der Regel von der regulierenden Versicherung übernommen. Wegen der Pflicht zur Schadenminderung sollte ein Gutachten erst ab etwa 1000,00 EUR (Bagatellschadengrenze) erstellt werden; darunter reicht ein Kostenvoranschlag aus. Ein Laie kann jedoch kaum einschätzen, wie hoch der Schaden tatsächlich ist.

Wir empfehlen daher stets, einen Kfz-Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenhöhe hinzuzuziehen. Falls dabei ein Bagatellschaden festgestellt wird, erstellt der Sachverständige lediglich einen Kostenvoranschlag. Die damit verbundenen Kosten können ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Suchen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens? Dann finden Sie hier weitere Informationen zu Kfz-Gutachtern für Unfallschäden sowie zu unserem Service mit Schwerpunkt Unfall.

2. Ersatz des Fahrzeugschadens

Im Falle eines Haftpflichtschadens hat der Geschädigte, bei entsprechenden Voraussetzungen, einen Anspruch auf Schadenersatz hinsichtlich des beschädigten Fahrzeugs.
Dieser beinhaltet entweder die Reparaturkosten, welche maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen dürfen, oder, im Fall eines Totalschadens, den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (verbleibender Wert des beschädigten Fahrzeugs).

Der Geschädigte hat in solch einem Fall die Freiheit zu entscheiden, ob der Schadenersatz durch Wiederherstellung der beschädigten Sache oder mittels einer fiktiven Abrechnung erfolgt. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten auf Basis des erstellten Gutachtens erstattet werden können. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, zur Abrechnung der Schadenssumme eine Reparaturkostenrechnung vorzulegen.

Ersatz der Wertminderung

Wenn Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur an Wert verliert, kann die Versicherung dazu verpflichtet werden den anfallenden Verlustbetrag zu ersetzen. Dabei müssen Faktoren wie erforderliche Reparaturkosten, Altschäden, Reparaturart, Neupreis, Fahrzeugalter, Laufleistung, Wiederbeschaffungs- / Veräußerungswert, Erhaltungszustand sowie die aktuelle Marktlage des Fahrzeuges berücksichtigt werden.

Die Prüfung dieser Voraussetzungen und die Berechnung der Höhe der anfallenden Wertminderung ermittelt der beauftragte Kfz-Sachverständige.
Es liegt auf der Hand, dass ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter auf diesen Punkt ganz gerne verzichtet!

4. Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung

Als Geschädigter haben Sie für die nachgewiesene Dauer der Reparatur oder im Falle eines Totalschadens für die Dauer der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs, zumeist einen Anspruch auf einen Leihwagen bzw. bei Verzicht auf einen Mietwagen eine Nutzungsausfallentschädigung.

Die Höhe des Betrages für die Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie und dem Alter des beschädigten Fahrzeuges sowie der Wiederbeschaffungsdauer bzw. der Reparaturdauer. Diese wird von dem beauftragten Sachverständigen
festgesetzt.

5. Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

Für eine rechtliche Beratung sowie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche dürfen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen, die Gebühren hierfür muss in aller Regel die gegnerische Versicherung tragen.
Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte und achten Sie auf eine vollständige und nicht nur eine schnelle Schadenregulierung.

Denn neben dem eigentlichen Schaden können durch einen Unfall diverse weitere Ersatzansprüche entstehen:

An- und Abmeldekosten
Abschleppkosten
Umbaukosten
Reparaturbestätigungskosten

Schmerzensgeld
Arbeitsausfall
Arztkosten
Bergungskosten

Aufwandspauschalen
Entsorgungskosten
Gerichtskosten
Transportkosten