Jetzt Neu ! Online Kostenvoranschlag

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Wann ist ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten sinnvoll?

Gerade bei kleineren Verkehrsunfällen, wie beispielsweise Parkremplern, sind Autofahrer oft geneigt, die Schäden als „nicht so schlimm“
einzustufen. Was jedoch „schlimm“ oder „nicht so schlimm“ ist, bemisst sich zu allererst an der Bagatellschadengrenze.
Schon bei einem leichten Kontakt zwischen zweier Fahrzeuge, können Schäden an der Karosserie, am Lack oder hinter Verkleidungen zu
deutlich höheren Kosten führen als vermutet.
Schwierig mit einer Einschätzung von außen wird es zudem, wenn es Altschäden im Bereich des Unfallschadens gibt. Deren Erfassung und
Abgrenzung vom aktuellen Schadenbereich ist essentiell um etwaige Probleme im Rahmen der Regulierung zu vermeiden. Sie sollten hier stets
ein Kurzgutachten dem Kostenvoranschlag vorziehen.

Laut Rechtsprechung derzeit bis 750€ Schadenhöhe sieht der Gesetzgeber die Erstellung eines Kurzgutachtens vor.
Unser Sachverständigenbüro oneCrash ermittelt die Schadenhöhe schnell und erstellt Ihnen die entsprechenden Unterlagen.

Kostenvoranschlag als „Falle“ in der Schadenabwicklung

Gerade wenn Sie bei einem Unfall ohne rechtliche Kenntnisse der Versicherung ausgeliefert sind, kann ein reiner Kostenvoranschlag zu einer regelrechten Falle für Sie werden. Zum einen handelt es sich dabei lediglich um eine reine Kalkulation der Reparaturkosten, die sämtliche Risiken bei der Wiederherstellung außen vor lässt. Zum anderen verlieren Sie viele Ansprüche, die Ihnen gerade das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ausweisen würde

Vorteil Beweissicherung

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die Funktion der Beweissicherung durch ein Kfz-Gutachten. Ein Kostenvoranschlag hat nur eine sehr geringe Beweiskraft und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung stehen Sie als Geschädigter mit leeren Händen da.

Treten bei der Schadenregulierung Probleme auf, haben Sie kaum eine Handhabe, weder gegen die Werkstatt noch gegen die Versicherung. Mit einem Schadengutachten hingegen, behalten Sie sich die Möglichkeit vor, den Rechtsweg zu beschreiten. Durch die detaillierte Beurteilung und Dokumentation des technischen und optischen Zustandes des Fahrzeuges sichern Sie die Beweise.

Vorteil der freien Werkstattwahl

Ein weiterer Vorteil, der noch unerwähnt geblieben ist: Sie haben die freie Wahl der Werkstatt mit einem Kurzgutachten. Bei einem Kostenvoranschlag sind Sie normalerweise an die Werkstatt gebunden, die Ihnen den Kostenvoranschlag erstellt hat, da die Arbeitslöhne und Reparaturvorgänge genau dieser Werkstatt zugrunde gelegt wurden.

Anders ist dies beim Kurzgutachten! Hier veranschlagt der Kfz-Gutachter nach Erfahrungswerten, neuestem Stand der Rechtsprechung und auf Basis von regionalen und fahrzeugspezifischen Besonderheiten die Höhe einer sach- und fachgerechten Reparatur Ihres Fahrzeugs. Außerdem beschreibt das Kurzgutachten den Ablauf der Reparatur und schätzt das Risiko ein, dass neben den kalkulierten Schäden noch zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden müssen, welche die Kosten erhöhen könnten.

Im Ergebnis empfehlen wir im Schadenfall immer die Erstellung eines Kfz-Gutachtens durch einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Ein ausführliches Schadengutachten stellt immer eine solide Grundlage für eine reibungslose Schadenabwicklung mit der Versicherung, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt dar.
Unsere Experten gewährleisten Ihnen kurzfristige und zeitnahe Termine bei Ihnen zu Hause oder Ihrer Wunschadresse.
Kontaktieren Sie hier zu unser Kfz-Sachverständigenbüro und vereinbaren Sie Ihren individuellen Begutachtungstermin.

Das wichtigste in Kürze

Kostenvoranschlag

Kurzgutachten

KFZ-Schadengutachten

Vorkalkulation, welche mit dem Reparaturangebot eines einzelnen Kfz-Betriebes vergleichbar ist (bietet kaum Absicherung im Streitfall)

  • Angabe der Stundenverrechnungssätze
  • Angabe der Ersatzteilpreise
  • Fotodokumentation des Fahrzeugzustandes
  • detaillierte Fotodokumentation des Schadenbereiches
  • Beschreibung des optischen Zustands des Fahrzeugs
  • Beschreibung des technischen Zustands des Fahrzeugs
  • Auflistung von Serien- und Sonderausstattung und ggf. Spezialumbauten
  • Angabe der Alt- und Vorschäden (reparierte und nicht reparierte Vorschäden)
  • Angabe zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
  • Nennung von Risiken bezüglich Reparaturkostenausweitung
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Ermittlung des Nutzungsausfalls
  • Ermittlung des Restwertes

Angabe aller relevanten Werte im Kleinschadenfall
(gute Absicherung durch detaillierte Dokumentation)

  • Angabe der Stundenverrechnungssätze
  • Angabe der Ersatzteilpreise
  • Fotodokumentation des Fahrzeugzustandes
  • detaillierte Fotodokumentation des Schadenbereiches
  • Beschreibung des optischen Zustands des Fahrzeugs
  • Beschreibung des technischen Zustands des Fahrzeugs
  • Auflistung von Serien- und Sonderausstattung und ggf. Spezialumbauten
  • Angabe der Alt- und Vorschäden (reparierte und nicht reparierte Vorschäden)
  • Angabe zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
  • Nennung von Risiken bezüglich Reparaturkostenausweitung
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Ermittlung des Nutzungsausfalls
  • Ermittlung des Restwertes

Umfangreiche Angabe aller Werte im Schadenfall
(beste Absicherung im Streitfall durch vollumfängliche Beweissicherung)

  • Angabe der Stundenverrechnungssätze
  • Angabe der Ersatzteilpreise
  • Fotodokumentation des Fahrzeugzustandes
  • detaillierte Fotodokumentation des Schadenbereiches
  • Beschreibung des optischen Zustands des Fahrzeugs
  • Beschreibung des technischen Zustands des Fahrzeugs
  • Auflistung von Serien- und Sonderausstattung und ggf. Spezialumbauten
  • Angabe der Alt- und Vorschäden (reparierte und nicht reparierte Vorschäden)
  • Angabe zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
  • Nennung von Risiken bezüglich Reparaturkostenausweitung
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Ermittlung des Nutzungsausfalls
  • Ermittlung des Restwertes
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