Bagatellschaden

Als Bagatellschaden bezeichnet man  als Beule, Kratzer, ganz kleine Schäden, Schramme o.ä.

 

Bagatellschaden, sind diese vermeidbar ?

Sie hatten einen Unfall aber am Fahrzeug ist eigentlich für das ungeschulte Auge nichts zu erkennen? Das ist nicht unüblich und bei aktuellen Fahrzeugen nicht ungewöhnlich. Die Schäden liegen jedoch häufig hinter den von außen sichtbaren Karosserieteilen und sind dadurch erst auf den zweiten Blick oder für das geschulte Auge zu erkennen. Viele Anbauteile der Außenkarosserie moderner Fahrzeuge bestehen aus elastischen Kunststoffen wie z.B. für Stoßfänger Verkleidungen, Unterholm Verkleidungen und Kotflügel. Bei der Einwirkung durch einen Anstoß erfolgt eine temporäre elastische Verformung! Das Karosserieteil geht nach dem Anstoß jedoch wieder in die ursprüngliche Form zurück. Von außen ist mit dem bloßen Auge nichts erkennbar. Die dahinter liegenden Bauteile können jedoch verformt sein oder sogar brechen. Solche Schäden werden häufig als Bagatelle eingeordnet, werden jedoch in der Praxis bei genauer Überprüfung nicht selten als Schaden von über 750 € eingeordnet. Sollten Sie also am Unfall keine Schuld tragen, so werden die Kosten für die Erstellung eines Kfz Gutachtens ab einer Schadenhöhe von ca. 750 Euro übernommen. Für Kleinschäden unter 750 € ist ein Kostenvoranschlag überwiegend sinnvoll. Bei einem unverschuldetem Unfall übernimmt auch hier die kosten die Versicherung des Verursachers. Sie als geschädigter tragen keine kosten.